standby-Profis GmbH
Große Str. 29
 27313 Dörverden

04234 – 890 91 00
info@standby-profis.de
Jobanfrage
Personalanfrage!

Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz

der standby-Profis GmbH

Für die gesetzlich vorgeschriebene Hinweisgeber-Meldestelle der standby-Profis GmbH ist ein externer Dienstleister beauftragt.

Die Verwaltung der Meldungen erfolgt durch Indorf Consulting, vertreten durch: Rainer Indorf

Indorf Consulting, Rainer Indorf / vertraulich
Bremer Straße 51
D-27299 Langwedel
Festnetz +49 4235 9919410
Mobil +49 172 2448380
E-Mail: rainer@indorfconsulting.de

Über das Hinweisgeberportal ist auch eine anonymisierte Meldung möglich.

Hier der Link zum Portal: 
https://whistleblowersoftware.com/secure/9adee1bd-f4ae-4d33-a36d-11b81a4d7afc

Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle in Betracht. Ihre Hinweise bleiben vertraulich und Sachverhalte können so schneller geklärt werden. Ihre Angaben werden auf jeden Fall vertraulich behandelt und wahren den persönlichen Datenschutz jederzeit.

Häufige Fragen

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind Vorkommnisse in Zusammenhang mit der Tätigkeit der standby-Profis GmbH, die strafbewehrt (eindeutige Rechtsverstöße) und im besonderen Fall bußgeldbewehrt sind (z.B. Gefahr für Leib und Leben). Verstöße gegen Recht in Ländern außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt.

Was kann nicht gemeldet werden?

Allgemeine Beschwerden, Verbesserungsvorschläge, Kritik und Hinweise zu inhaltlichen Angeboten der standby-Profis GmbH können hier nicht gemeldet oder bearbeitet werden.

Wer ist meldeberechtigt?

Meldeberechtigt sind Beschäftigte der standby-Profis GmbH.

Sowohl Hinweisgebende (diejenigen, die etwas melden) als auch gegebenenfalls im Rahmen von Meldungen verdächtigte/beschuldigte Personen (bis zur endgültigen Klärung) genießen Vertraulichkeit. Das Vorgehen ist mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Der Ablauf des Meldeprozesses ist im Onlineportal umfassend erklärt.

Information und Beratung

Bitte beschreiben Sie den zu meldender Vorfall so genau wie möglich

(Was, Wer, Wann, Häufigkeit).

Soweit sie über die Ergebnisse der Prüfung informiert werden wollen, geben Sie dies in Ihrer Meldung mit an. Gerne informiert und berät Sie die Hinweisgeberstelle auch in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie hierzu direkten Kontakt auf. Bitte geben sie keine öffentlichen Postings hier oder an anderer Stelle ab.