standby-Profis GmbH
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Personalanfrage!

Das Wichtigste auf einen Blick!

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Am besten registrieren Sie sich auf unserer Website oder Sie kontaktieren uns telefonisch, per Email per Fax oder über die sozialen Medien. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin. Bitte schicken Sie uns gerne einen tabellarischen Lebenslauf und relevante Zeugnisse zu oder bringen Sie diese mit zum Gespräch. Bringen Sie auch Ihren Personalausweis und falls vorhanden Ihren Führerschein mit.

Kann ich mich auch als Ausländer bei Ihnen bewerben?

Natürlich ist dies möglich! Zu unserem Mitarbeiterstamm gehören viele Migranten und Osteuropäer. Unsere Personalberater sprechen deutsch, englisch und türkisch. Sollten Sie über keine guten Sprachkenntnisse in diesen Sprachen verfügen haben wir Übersetzer oder nutzen die digitalen Fremdsprachenprogramme.

Zum Vorstellungsgespräch bringen Sie bitte Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit. Liegt diese nicht vor, sind wir Ihnen auch gerne bei der Beantragung Ihrer Arbeitspapiere behilflich.

Habe ich einen festen Arbeitsplatz?

Oft wird Zeitarbeit mit Zeitverträgen verwechselt. standby bietet Ihnen ein unbefristetes, arbeitsvertraglich und sozialversicherungsrechtlich abgesichertes Beschäftigungsverhältnis mit einem fixen monatlichen Mindestverdienst. Ihr Arbeitgeber ist trotz wechselnder Arbeitsstätten immer standby.

Wie hoch ist meine Vergütung?

Die Vergütungsmöglichkeiten bei uns sind so individuell wie Sie selbst und hängen von Ihrer Qualifikation, Erfahrung und den Angeboten unserer Kundenbetriebe ab. Eine Mindestvergütung ist über den angewandten Tarifvertrag gesichert. Ein ungelernter Mitarbeiter bekommt beispielsweise aktuell 10,15 EUR/Std. und ab dem 1.4.2021 10,45 EUR/Std.. Hinzu kommen
25% Zulagen für Nachtarbeit und Überstunden,
50% für Sonntagsarbeit,
100% für Feiertagsarbeit sowie
Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Gelernte und studierte Fachkräfte können heutzutage ihr Wunschgehalt verhandeln. Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt bestehen dafür gute Chancen. In vielen Fällen können wir Ihnen übertarifliche Leistungen anbieten. Uns ist wichtig, dass Sie auf Dauer nicht schlechter bezahlt werden, als ein vergleichbarer Stammmitarbeiter in Ihrem Einsatzbetrieb bei unseren Kunden.

Welche Leistungen kann ich darüber hinaus erwarten?

In vielen Fällen bieten wir unseren Mitarbeitern-/innen übertarifliche Bedingungen und belohnen Leistung mit zusätzlichen Vergütungen. Mit dem standby-Vertrag sind Sie auf der sicheren Seite und sozial abgesichert. Sie erhalten bei uns:

  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • ein gesichertes Festeinkommen
  • tarifliche Bezahlung nach BAP/DGB
  • Lohnfortzahlung im Urlaub
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bewerbertraining
  • Persönliche Begleitung zum Erstgespräch im Kundenbetrieb
  • Lebenslange Personalberatung, selbst, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber tätig sind
Wie funktioniert das Stundenkonto (Gutzeitkonto)?

Sie erhalten IMMER mindestens Ihre im Arbeitsvertrag vereinbarten monatlichen Arbeitsstunden. Z. B. 151,67 Stunden. Sollten Sie einmal weniger Arbeiten können, weil Sie z.B. zwischen zwei Arbeitseinsätzen einige Tage nicht beschäftigt waren, wird Ihnen trotzdem Ihr volles Gehalt weitergezahlt. Die Verrechnung dieser Zeiten findet über ein sogenanntes Gutzeitkonto statt. Das Gutzeitkonto wird bei uns auf max. 100 Stunden aufgefüllt. Dies geschieht monatlich immer mit maximal 10 Stunden, wenn Sie über die vertragliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit geleistet haben sollten.

Wie lange dauert ein Arbeitseinsatz?

Von einigen Tagen bis zu mehreren Jahren ist alles möglich. Maßgebend ist immer der Personalbedarf beim Kunden. Die Laufzeit Ihres Arbeitsvertrages bleibt davon unbeeinflusst. (siehe „Habe ich einen festen Arbeitsplatz?“). Unser Ziel ist es Sie innerhalb von neun bis 18 Monaten fest beim Kundenbetrieb unterzubringen!

Was passiert, wenn ein Betrieb mich fest anstellen möchte?

Das passiert oft und ist überhaupt kein Problem. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. In der Regel haben wir mit unserem Kunden eine Übernahmevereinbarung getroffen. Wichtig ist uns dabei immer ein vertrauensvolles Miteinander. Sprechen Sie uns einfach an, wenn sich eine Übernahme abzeichnet.

Für welche Tätigkeiten werde ich eingesetzt?

Sie werden in der Regel entsprechend Ihrer Qualifikation eingesetzt. Dabei werden Ihre Wünsche immer berücksichtigt. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern allerdings ein hohes Maß an Flexibilität, damit wir den Kundenwünschen jederzeit entsprechen können. Es kann somit vorkommen, dass Sie vorübergehend mit einfacheren Tätigkeiten beauftragt werden. Ihre vertraglich vereinbarte Bezahlung ändert sich dabei aber niemals zu Ihren Ungunsten!

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Wie viel Fahrzeit kommt auf mich zu?
In der Regel werden Sie in der unmittelbaren Umgebung zu Ihrem Wohnort eingesetzt. Fahrzeiten von 45-60 Minuten halten wir dabei für zumutbar. standby ist Ihnen bei Planung der täglichen Hin- und Rückfahrt behilflich und verfügt über ein gut organisiertes Mitfahrernetzwerk. In Notfällen stellt standby auch einen Fahrdienst zur Verfügung.
Bekomme ich Fahrten zum Arbeitseinsatz erstattet?

Monatliche Fahrtkosten bis 120,00 EUR werden in der Regel von Ihnen getragen. Standby übernimmt alle Kosten, die über diese 120,00 EUR hinaus gehen.

Welche Kündigungsfristen bestehen?

Dies ist im Tarifvertrag der Zeitarbeit (BAP/DGB) geregelt.

9.3 Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten drei Monaten gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.

9.4 Im Übrigen gelten für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter beiderseitig die Fristen des § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen. Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen.