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Wieder viel Wind um Nichts!

„Wenn der Deutsche Pflegerat in seinem Positionspapier ‚Fehlentwicklungen bei der Leiharbeit in der Pflege stoppen‘ behauptet, dass die ‚befristete Leiharbeit‘ in der Pflege ‚rasant‘ zugenommen habe, ist das nur die halbe Wahrheit“, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). „Diese Behauptung unterschlägt zwei wichtige Aspekte: Erstens lag der Anteil pflegender Zeitarbeitskräfte 2018 insgesamt gerade einmal bei 1,91 Prozent. Noch geringer ist die Quote der Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer, die auch bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und nicht etwa bei Servicegesellschaften von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, mit 1,02 Prozent aller Krankenpfleger. In absoluten Zahlen handelt es sich um 10.836 Personen, wie Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen. Insgesamt arbeiteten 2018 aber 1.061.826 Menschen in der Krankenpflege. Diese Zahlen zeigen mehr als deutlich, dass Zeitarbeit in der Pflege nur eine Randerscheinung ist!“

Zeitarbeit in der Krankenpflege rückläufig

„Zweitens – und ist das ist noch viel bemerkenswerter – ist die Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Krankenpflege rückläufig. Das betrifft sowohl Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen haben, als auch Zeitarbeitskräfte, die nicht in der Zeitarbeitsbranche angestellt sind. Die Bundesagentur für Arbeit hat ermittelt, dass von 2017 auf 2018 ein Rückgang von 14,4 Prozent bei allen Zeitarbeitskräften zu verzeichnen war. Noch stärker fiel dieser Rückgang in der Zeitarbeitsbranche selbst mit 18 Prozent aus. Von einer rasanten Zunahme kann angesichts dieser Daten nun wirklich nicht die Rede sein.“

DRK-Schwestern gelten seit 2017 als Zeitarbeitskräfte

„Dass es von 2016 auf 2017 zu einer spürbaren Zunahme bei den Zeitarbeitskräften in der Pflege kam, dürfte auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2016 zusammenhängen. Der EuGH hat damals entschieden, dass es sich beim Einsatz von DRK-Schwestern um Arbeitnehmerüberlassung handelt. Seitdem fallen die rund 21.000 DRK-Schwestern, die in der Kranken- und Altenpflege und anderen medizinischen Bereichen tätig sind, auch unter die offizielle Statistik zur Zeitarbeit, obwohl sie mit der Branche selbst überhaupt nichts zu tun haben.“

© 2019 Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)