In den beiden Zeitarbeitstarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB sind für 2019 gleich zweimal nennenswerte Entgelterhöhungen vorgesehen. In der niedrigste Entgeltstufe 1 wird zum 1.4.19 mit mindestens 9,79 Euro/Std. (West) und zum 1.10.19 mit mindestens 9,96 Euro/Std. (West) vergütet. Die Mindest-Stundenlöhne in der Zeitarbeit liegen somit weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro/Std.
Nach einem über vierundzwanzigstündigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Verhandlungsgemein-schaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag BAP.