Da sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 erhöht, werden die Entgeltgruppen 1 und 2 Ost zum 1. Januar 2017 auf 8,84 EUR (EG 1) und 8,89 EUR (EG 2) angepasst.
Erhöhung Entgelte West:
Alle Entgeltgruppen (EG): 2,5 %
Erhöhung Entgelte Ost:
EG 1: 4,82 %
in allen anderen EG: 4,0 %
Laufzeit für diese Stufe: 13 Monate
Erhöhung Entgelte West:
Alle EG: 2,8 %
Erhöhung Entgelte Ost:
Alle EG: 4,0 %
Laufzeit bis zur 3. Stufe: 12 Monate
Erhöhung Entgelte Ost:
EG 1: 2,4 %
EG 2: 3,9 %
EG 3-9: keine Erhöhung
Erhöhung Entgelte West:
EG 1 und 2: 3,2 %
EG 3-9: 3,0 %
Erhöhung Entgelte Ost:
EG 1 und 2: keine Erhöhung
EG 3-9: 3,5 %
Laufzeit für diese Stufe: 6 Monate
Erhöhung Entgelte West:
EG 1 und 2: Erhöhung um 0,17 EUR
EG 3-9: keine Erhöhung
Erhöhung Entgelte Ost:
EG 1 und 2: Erhöhung um 0,17 EUR
EG 3-9: keine Erhöhung
Laufzeit für diese Stufe: bis 31.12.2019
Insgesamt hat der Abschluss eine Laufzeit von 36 Monaten. Er beinhaltet die Zusage, eine Ost-West-Angleichung zum 1. April 2021 zu realisieren.
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2017.
Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember 2016 ohne Nachwirkung.
Nach einem über vierundzwanzigstündigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Verhandlungsgemein-schaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag BAP.