Das Verhandlungsergebnis beinhaltet Folgendes:
Entgelttarifvertrag
Tariferhöhung ab 01.04.2020:
- West: + 1,9 %
- Ost: + 2,31 % (EG 1) bzw. + 3,0 % (EG 2-9)
Tariferhöhung ab 01.10.2020:
- West: keine Erhöhung
- Ost: + 2,2 %
Tariferhöhung ab 01.04.2021:
- West: + 3,0 %
- Ost: + 7,1 % (durchschnittliche Erhöhung zur damit erfolgten Ost-West-Entgeltangleichung)
Tariferhöhung ab 01.04.2022:
- bundesweit einheitlich: + 4,1 %
Entgeltrahmentarifvertrag
Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird schrittweise ab 2021 bis 2023 erhöht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten auf Antrag einen Mitgliedervorteil. Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter, die mindestens 12 Monate Mitglied einer DGB Gewerkschaft sind und ihre Mitgliedschaft dem Arbeitgeber nachweisen.
Die Staffelung der Jahressonderzahlung gliedert sich wie in der Tabelle ersichtlich; die genannten Beträge gelten jeweils für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Urlaubsanspruch
Ab 01.01.2021 gilt eine neue tarifliche Urlaubsstaffelung:
Insgesamt hat der Abschluss eine Laufzeit von 36 Monaten.
Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Erklärungsfrist bis zum 12. Februar 2020.
Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.
In der Anlage übersenden wir Ihnen die im heutigen Verhandlungsergebnis vereinbarten Entgelttabellen.
© 2019 Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Bild: Die Verhandlungsführer der VGZ: Uwe Beyer, Sven Kramer (v.l.)
Nach einem über vierundzwanzigstündigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Verhandlungsgemein-schaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag BAP.