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Nach einem über vierundzwanzigstündigen Verhandlungsmarathon einigten sich die Verhandlungsgemein-schaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag BAP.